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   BAG, 10.12.1958 - 4 AZR 528/55   

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BAG, 10.12.1958 - 4 AZR 528/55 (https://dejure.org/1958,1458)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1958 - 4 AZR 528/55 (https://dejure.org/1958,1458)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1958 - 4 AZR 528/55 (https://dejure.org/1958,1458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifordnung - Erfassung eines Arbeitsverhältnisses - Gestaltung der Vertragsbeziehungen - Abweichende Vergütungsregelung - Einstufung in Vergütungsgruppe - Tätigkeitsmerkmale der TO A - Wissenschaftlicher Angestellter - Technischer Angestellter - Abgeschlossener ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 125
  • BB 1959, 376
  • DB 1958, 1423
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.11.1952 - IV 104/52 U

    Abgabe medizinischer Gutachten als wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des

    Auszug aus BAG, 10.12.1958 - 4 AZR 528/55
    III TO"A als erfüllt an« Es über sieht dabei oder bringt jedenfalls nicht deutlich zum Ausdruck, daß die in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmale der VergGr» III TO.A einen wissenschaftlichen oder technischen Angestellten mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit erfordern» Der Angestellte muß also eine abgeschlossene Hochschulbildung aufweisen und außer dem eine entsprechende Tätigkeit ausüben, d» h» eine Tätigkeit, die ein Wissen und Können erfordert, wie es normaler weise gerade durch diese von dem Angestellten erworbene Hochschulbildung vermittelt wird» Im Gegensatz hierzu spricht § 34 Abs. 3 (bzv/. 4) EStG nur allgemein von wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeit, ganz abgesehen davon, daß für den Gesetzgeber bei der Gewährung einer Steuervergünstigung für eine Tätigkeit andere Gesichtspunkte maßgebend sind als bei ihrer Bewertung in einer tariflichen Vergütungsordnung» Der Bundesfinanzhof hat denn auch in einer Entscheidung vom 13. November 1952 (BStBl» 53, Teil III, s« 35 = NJW 53, 958) ausdrücklich betont, auch Hichtakademiker könnten wissenschaftlich arbeiten» Indem das Berufungsgericht sich schlechthin der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an- 8.
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Zwar kann bei der Auslegung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe - wie vorliegend der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit" - unterstützend, gleichsam im Sinne einer "Probe aufs Exempel", auch.die "Anschauung der beteiligten Berufskreise" berücksichtigt werden (vgl. BAG 18, 2?8 /"284 7 = AP Nr. 11? zu § 1 TVG Auslegung, auch BAG 9, 4-7 / 52 7 = AP Nr. 59 zu § 5 TOA sowie BAG 7, 125 C J = AP Nr. 46 zu § 3 TOA).
  • BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77

    Eingruppierungsprozesse - Auszuübende Tätigkeit - Deutliche Darstellung -

    II a BAT Fallgruppe 1 hinausgehen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BAG 7, 125 [131] = AP Nr. 46 zu § 3 TOA, AP Nr. 115 zu § 3 TOA sowie AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT, auch Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, BAT, Hauptband II VergO Anm. 14).
  • BAG, 25.06.1969 - 4 AZR 456/68

    Abgeschlossene Hochschulbildung - Ausübung der konkreten Tätigkeit - Sonstige

    Der erkennende Senat, der seit 1957 für Eingruppierungen im öffentlichen Dienst zuständig ist, hat hieran jedoch nicht festgehalteno Er läßt es für das Erfordernis einer "entsprechenden Tätigkeit" im Sinne der ersten Alternative der Tarifnorm genügen, wenn die Tätigkeit ein \7issen und Können erfordert, wie es gerade durch die vom Angestellten erworbene Hochschulbildung vermittelt wird (vglo BAG 7, 125 /1307 = AP Nr" 4-6 zu § 3 TOoA; BAG 9, 508 /31 ; AP Nr, 31 zu. § 24-2 BGB Gleichbehandlung unter III)» Das bedeutet, daß die Tätigkeit der abgeschlossenen Hochschulbildung dann entspricht, wenn beide in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, wenn also die Hochschulbildung das adäquate zur Ausübung der konkreten Tätigkeit befähigende Mittel ist.
  • LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98

    Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte

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  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

    Merkmale de r b e a n s p r u c h t e n V e r g ü t u n g sg r u p p e e r f ü l l t ( v g l , BAG 7, 125 « AP Nr« 46 zu § 3 TO»A; BAG 9, 47 AP Nr, 59 und AP Nr« 63 zu § 3 TO»A)« D i e s e Frage ha t das L a n d e s a r b e i t s g e r i c h t ohne r e v i s i b l e n R e c h t s v e r s t o ß vern eint 0.
  • BAG, 17.04.1989 - 4 AZN 150/89

    Eingruppierung: Lehrer an einer Katastrophenschutzschule

    Die vom Kläger behauptete Divergenz zum Vorurteil des Senats in gleicher Sache vom 27. August 1986 und von den angezogenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Oktober 1957 - 1 AZR 31/56 -, AP Nr. 7 zu § 1 TOA, 10. Dezember 1958 - 4 AZR 528/55 -, AP Nr. 46 zu § 3 TOA und 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 -, AP Nr. 2 zu § 305 BGB liegt nicht vor und ist von der Nichtzulassungsbeschwerde auch nicht in der hierfür erforderlichen Form begründet worden.
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

    BAG 7, 125 Ob das der P a l l i s t , hä n g t m a ß g e b l i c h v o n dem V e r h ä l t n i s d e r h ö h e r w e r t i g e n zu de r g e r i n g e r zu b e w e r t e n d e n E i n z e l t ä t i g k e i t a b .
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65

    Finanzamtsangestellter - Mitarbeiter - Selbständige Leistungen - Teilstück der

    rieht wiederholt geäußert (vgl., BAG 7, 125 - AP Nr. 46 zu § 3 TO.A, BAG 9, 269 = AP Nr. 66 aaO, BAG i2, 91 = AP Nr. 82 aaO und BAG AP Nr. 97 aaO), Wenn demgegenüber das Landesarbeitsgericht meint, die Tarifvertragspartner hätten in der 1 i. Fallgruppe der VergGr.
  • BAG, 28.07.1965 - 4 AZR 132/64

    Lehrkräfte - Diplom-Kaufmann - Abgeschlossene Hochschulbildung -

    Erforderlich ist aber weiter, daß der .Angestellte eine seiner abgeschlossenen Hochschulbildung entsprechende Tätigkeit ausübt, de ho eine Tätigkeit, die ein Wissen und Können erfordert, wie es normalerweise gerade durch die von Angestellten erworbene Hochschulbildung erworben wird (BAG 7, 125 = AP Nr» 46 zu § 5 TO.A).
  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 324/58

    Vergütungsgruppe der TO A - Gewährung einer Vergütungsgruppe - Übertarifliche

    Diese Ausführungen beruhen auf Rechtsirrtum« Der Kläger hat die Voraussetzungen seines Anspruchs, d« h c die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der von ihm begehrten, durch den TV 56 neu geschaffenen VergGr« IV a, zu beweisen« Nun kann zwar ein solcher Beweis, wenn die Tätigkeit gleich geblieben ist und die Merkmale der bisherigen Gruppe unverändert oder mit erleichterten Voraussetzungen durch die neue tarifliche Regelung in eine höhere Gruppe übernommen â- worden sind, auch durch den Nachweis erbracht werden, daß die bisher ausgeübte Tätigkeit den Merkmalen der alten Vergütungsgruppe entsprochen hat; denn daraus ergibt sich ohne weiteres auch die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der höheren neuen Gruppe« Eine solche Erstreckung der Beweisführung auf die vor dem Inkrafttreten des TV 56 ausgeübte Tätigkeit kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten einseitig eine andere, geringer zu bewertende Tätigkeit zugewiesen hat« Unterstellt, daß die Tätigkeitsmerkmale der alten Vergütungsgruppe mit denen der neuen Gruppe inhaltsgleich sind, so kann aber der 3eweis, daß der Angestellte bisher richtig eingestuft war, nicht schon darin gefunden wer den, daß der Arbeitgeber jahrelang für eine solche Tätigkeit die Vergütung nach dieser Tarifgruppe gewährt ha t und kein Anhalt dafür besteht, daß er eine übertarifliche Vergütung habe gewähren wollen« Nur dafür, daß der Arbeitgeber die gewährte Vergütung für tarifgerecht gehalten hat, mag eine Vermutung begründet sein« Es besteht aber weder zuungunsten des Arbeitnehmers noch zu seinen Gunsten eine Vermutung, daß der Arbeitgeber die ausgeübte Tätigkeit tarifgerecht bewertet, d« h« einen Sachverhalt richtig unter die Tarifnorm subsumiert hat« Die "Anschauung der beteiligten Berufskreise" schließlich kann;, wie der erkennende Senat schon mehrfach (so in BAG 7, 125 = AP Nr» 45 zu § 3 TO» A und in den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 280 Oktober 1959 - 4 AZR 30/57 - und vom 10» Februar I960 - 4 AZR 270/58 -) ausgesprochen hat, nur eine Erkenntnisquelle für die Auslegung der in den Tätigkeitsmerkmalen der TO» A enthaltenen allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriffe;, also für die Ermittlung des wirklichen Sinngehalts der Tarifnorm, sein0 Sie vermag aber nicht die Nachprüfung zu ersetzen, oh die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit den tariflichen Merk malen der beanspruchten Vergütungsgruppe entspricht» Dabei handelt es sich nicht, wie das Landesarbeitsgericht meint, um eine "Betrachtung gleichsam im luftleeren Raum"» Viel mehr sind die erforderlichen eingehenden Feststellungen über die ausgeübte Tätigkeit, die Auslegung der anzuwenden den tariflichen Norm und die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diese Norm die notwendigen Grund lagen der Entscheidung, ohne die das Erkenntnis über den tariflichen Anspruch in der Luft hängt» Soweit das Landesarbeitsgericht eine eigene Bewertung der Tätigkeit des Klägers vornimmt, vermögen seine Feststellungen und Ausführungen die angefochtene Entscheidung nicht zu tragen».
  • BAG, 19.10.1960 - 4 AZR 9/59

    Streitwertrevision - Nachprüfung durch Revisionsgericht - Streitwertfestsetzung -

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